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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

1. Vertragsabschluss  

Mit Ihrer Anmeldung/Buchungszusage kommt zwischen Ihnen und Eleven Travel ein 

Vertrag zustande. Die vorliegenden AGB’s  ‘Allgemeinen Vertrags- und 

Reisebedingungen’ bilden einen Bestandteil davon. Zudem gelten die Bestimmungen 

und Hinweise unserer Reiseausschreibung. Eleven Travel behält sich jedoch das Recht 

vor, die Preise und Programmangaben vor Ihrer Buchung zu ändern. Vermittelt Ihnen 

Eleven Travel Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter ab, 

so schliessen Sie den Vertrag mit jenem Unternehmen ab und es gelten deren eigenen 

Vertrags- und Reisebedingungen. Bei allen von Eleven Travel vermittelten Flugtickets 

gelten ausschliesslich die Bedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaft.  

2. Preise und 
Zahlungsbedingungen  

Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie bei der Buchung aus der gültigen Reiseausschreibung bzw. Preistabelle. Soweit in der Ausschreibung nichts anderes erwähnt ist, verstehen sich die Preise immerzu pro Person in Schweizer Franken. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise. ​ ​ Eine Anzahlung von 20 % der Gesamtkosten wird innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung sollte bis spätestens 45 Tage vor Abreise ausgeführt werden. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, ist Eleven Travel berechtigt, die Reiseleistungen zu verweigern. In diesem Fall wird die Reise als annulliert betrachtet und es werden die Annullierungskoten gemäss Ziffer 8) fällig. Die elektronischen Reisedokumente (Flugscheine, Hotel Voucher, Reiseprogramm) werden erst nach Eingang der Zahlung, ca. 10 Tage vor Abreise übermittelt.

3. Preis- und 
Programmänderung 
vor der Reise  ​

Eleven Travel behält sich das Recht vor, den Reisepreis, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem vertraglichen Reisebeginn zu ändern. Art. 7–10 des PRG sind anwendbar. Preiserhöhungen können nur erfolgen, wenn sich die Beförderungskosten nachträglich erhöhen, Gebühren oder Abgaben (wie Flughafentaxen, Landegebühren, Steuern) neu erhoben oder erhöht werden oder sich die massgeblichen Wechselkurse ändern. Wenn die Vertragsänderungen wesentlich sind, können Sie uns innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Vertragsänderung schriftlich mitteilen, dass Sie vom Vertrag ohne Kostenfolge zurücktreten oder an einer von uns vorgeschlagenen Ersatzreise teilnehmen möchten. Wird innerhalb von fünf Tagen keine Mitteilung gemacht, so gilt die Vertragsänderung als angenommen.

4. Annullation der Reise 
durch Eleven Travel 

Für einige von Eleven Travel angebotenen Pauschalreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, kann Eleven Travel einen Zuschlag erheben oder die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.

5. Programmänderung 
während der Reise  

Eleven Travel behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Wird die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt, Massnahmen der Behörden, Epidemien, politische Unruhen oder Streiks gefährdet, erheblich erschwert oder verunmöglicht, kann Eleven Travel die Reise absagen oder vorzeitig abbrechen. Eleven Travel erstattet Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis. Eleven Travel ist jedoch befugt, die gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen, sowie eine Bearbeitungsgebühr in Abzug zu bringen. Ansprüche auf Rückvergütung oder Schadenersatz müssen Sie gegenüber Eleven Travel innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende schriftlich geltend machen. Die Mängelrügebestätigung und allfällige Beweismittel sind beizulegen. Zeigen Sie die Mängel nicht innerhalb der genannten Fristen an, so verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz.

6. Haftung

Eleven Travel haftet nicht für den mittelbaren Schaden (z.B. Lohnausfall o.ä.). ​ Bei Schäden, die nicht Personenschaden sind, haftet Eleven Travel höchstens im Umfang des zweifachen Reisepreises. ​ Eleven Travel übernimmt ferner keine a) bei Abhandenkommen von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Foto- und​ Videoausrüstungen, persönliche Effekten usw. b) bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Check- und ​ Kreditkarten und dergleichen ​ c) für Programmänderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Fahrpläne​ von Transportunternehmen usw. nicht eingehalten worden sind ​ d) für Veranstaltungen und Ausflüge am Ferienort, die Sie nicht bei der ​ Reiseleitung des Veranstalters oder der örtlichen Vertretung gebucht haben. ​ e) Eintrittskarten bei Änderungen der Spieldaten und Anspielzeiten, bedingt ​ durch TV-Übertragung (Matchbesuch) übernimmt Eleven Travel keine Haftung ​ bzw. Mehrkosten. Für gebuchte Karten besteht kein Rückgaberecht.

7. Annullation der Reise durch Sie, Abtretung der Buchung

Wenn Sie eine Buchung oder Namen ändern oder annullieren, so müssen Sie Eleven Travel persönlich oder schriftlich mitteilen. Eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 100 pro gebuchte Person bzw. CHF 200 pro Auftrag wird Ihnen belastet. Die Höhe der Bearbeitungsgebühren richten sich nach dem Aufwand. Eine allfällig abgeschlossene Reiseversicherung deckt die Bearbeitungsgebühr leider nicht. Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet.

Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren werden folgende Annullationskosten erhoben (in % des Reisepreises):

  • bis 61 Tage vor Reisebeginn CHF 100.00 pro gebuchte Person

  • 60 bis 46 Tage vor Reisebeginn 60%

  • 45 bis 31 Tage vor Reisebeginn 70%

  • 30 bis Tage vor Reisebeginn 80%

  • ab 14 Tagen vor Reisebeginn und bei nicht oder zu spätem Erscheinen am Abreisetag 100%

 

Flüge Fussball-Trainingslager: Die Preise für Flugbuchungen von Gruppen oder Individualreisenden zu Fussball-Trainingslagern werden auf der Bestätigung/Rechnung separat ausgewiesen. Sie sind nicht Teil des Arrangements. Für die Flugbuchungen gelten eigene, meist strengere Bedingungen für Annullationen und Umbuchungen. Eintrittskarten: Bestellte und bestätigte Eintrittskarten zu Sport- und kulturellen Anlässen können nicht mehr zurückgenommen und rückerstattet werden. Als Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem Ihre Erklärung bei der Buchungsstelle eintrifft. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Für die Benennung eines Ersatzreisenden gilt Art. 17 PRG. Abweichende Annullierungskosten sind auf der Auftragsbestätigung zu finden.

8. Vorzeitige Rückreise  

Brechen Sie die Reise vorzeitig ab aus Gründen, die nicht durch eine Nicht- oder nicht 

gehörige Erfüllung durch den Veranstalter gerechtfertigt sind, werden Ihnen nicht 

bezogene Leistungen zurückbezahlt, sofern sie Eleven Travel nicht belastet werden. 

Eleven Travel ist berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Abzug zu 

bringen. Allfällige Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückreise gehen zu Ihren 

Lasten. ​

9. Einreise- und Gesundheitsvorschriften 

Bei der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung finden Sie die Angaben über Pass- 

und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Staatsbürger der Schweiz und 

Liechtensteins. Bürger anderer Staaten werden über die geltenden Bestimmungen 

gerne auf Anfrage hin informiert. Sie sind selber für die Beschaffung der 

erforderlichen Reisedokumente und die Einhaltung der Einreise- Gesundheits- und 

Devisenvorschriften verantwortlich.  

10. Versicherung  

Wir empfehlen den Abschluss einer Annullations-/Extrarückreisekosten Versicherung. 

Die Annullationskosten Versicherung deckt die >Kosten bei Krankheit, Unfall oder 

Tod des Reiseteilnehmers und seines Reisepartners oder deren direkter 

Familienangehörige. Die einzelnen Bestimmungen über die Annullationskosten 

Versicherung können bei uns angefordert werden. 

11. Anwendbares Recht, 
Gerichtstand  

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Eleven Travel ist schweizerisches 

Recht anwendbar - Gerichtsstand ist Bern

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